MIETBEDINGUNGEN

1. GRUNDLEGENDE BEGRIFFE

1. Villa - Villa VaLetiS (Istarska 34, 52210 Rovinj, Kroatien)

2. Eigentümer der Villa oder deren bevollmächtigter Vertreter - Vermieter

3. Gast der Villa - Mieter

4. Hausordnung - Liste der grundlegenden Verhaltensregeln in der Villa und auf dem Grundstück der Villa

5. Mietvertrag - Schriftliche Reservierungsbestätigung + Mietbedingungen der Villa

6. Reservierungsbestätigung - Schriftliche Antwort des Villa-Eigentümers für die bezahlte Miete oder Anzahlung für die Villa-Miete

7. Registrierung der Villengäste - Verfahren zur Registrierung von Villengästen beim Kroatischen Fremdenverkehrsamt (HTZ)

8. Villa-Website - www.villavaletis.com

9. E-Mail-Adresse des Villa-Eigentümers - villa.valetis@gmail.com

    2. VILLA VALETIS

    1. Die Beschreibung der Villa und die Liste der Ausstattung werden in Text und Fotos auf der Website der Villa präsentiert. Der Eigentümer der Villa ist für die Genauigkeit der Daten auf der Website der Villa verantwortlich.

    2. Die Villa muss sauber und voll funktionsfähig sein, wenn der Gast ankommt. Der Eigentümer der Villa ist für die ordnungsgemäße Funktion der Geräte in der Villa verantwortlich. Im Falle eines Geräteausfalls muss der Villa-Gast den Eigentümer der Villa sofort über den entdeckten Defekt informieren, der verpflichtet ist, das Problem so schnell wie möglich zu beheben.

      3. ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

      1. Die Gäste verpflichten sich, sich in der Villa und auf dem Gelände um die Villa herum verantwortungsbewusst und mit angemessener Sorgfalt zu verhalten, indem sie sich an die Regeln in diesen Mietbedingungen und der Hausordnung halten, die auf der Website der Villa und an einem sichtbaren Ort in der Villa veröffentlicht sind. Die Preisliste für Dienstleistungen ist ebenfalls an einem sichtbaren Ort in der Villa ausgehängt.

      2. Der Villa-Gast verpflichtet sich, die Villa in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Während der Mietzeit verpflichtet sich der Villa-Gast, Schäden an der Villa oder dem Grundstück um die Villa herum sofort zu melden. Beim Verlassen verpflichtet sich der Villa-Gast, die Villa und das Grundstück um die Villa herum mit dem Eigentümer der Villa zu inspizieren. Der Gast der Villa haftet für entstandene Schäden am Eigentümer der Villa. Schäden können auch die Notwendigkeit zusätzlicher Reinigung aufgrund des besonders schlechten Zustands umfassen, in dem der Gast die Villa dem Eigentümer zurückgegeben hat. In solchen Fällen hat der Eigentümer der Villa das Recht, diesen Schaden von der Schadenskaution abzuziehen.

      3. Wenn der Gast bei Übernahme der Villa eine unzureichende Reinigung, Schäden oder andere Mängel in der Villa feststellt oder andere Beschwerden hat, ist er verpflichtet, sie zu melden. Beschwerden über die Reinigung sollten sofort vor Ort gemeldet werden. Andere Beschwerden müssen dem Eigentümer der Villa unverzüglich oder spätestens innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Villa-Gast, dem Eigentümer der Villa eine angemessene Frist zur Behebung der Beschwerden einzuräumen.

      4. Zu keinem Zeitpunkt dürfen in der Villa mehr Personen untergebracht werden, als auf der Website der Villa eindeutig angegeben ist. Während ihres Aufenthalts in der Villa verpflichtet sich der Villa-Gast, dem Eigentümer der Villa im Voraus alle Besucher anzukündigen, die sie besuchen kommen. Der Villa-Gast ist verpflichtet, die Erlaubnis des Eigentümers der Villa einzuholen, wenn die Gesamtzahl der Personen in der Villa oder auf dem Grundstück um die Villa herum die festgelegte Grenze überschreitet.

      5. Der Eigentümer der Villa kann nicht für Lärm verantwortlich gemacht werden, der von benachbarten Grundstücken, Baustellen, Straßen usw. kommt. Wenn der Eigentümer der Villa den Lärm beeinflussen kann, wird er dies so schnell wie möglich tun. Gäste der Villa dürfen während ihres Aufenthalts auf dem Gelände der Villa nicht die öffentliche Ordnung und den Frieden stören.

      6. Der Eigentümer der Villa ist für die Funktionalität der Poolausrüstung, die Poolreinigung und die Wasserqualität im Pool verantwortlich.Der Eigentümer der Villa kontrolliert dreimal pro Woche die Wasserqualität und die Ordnungsmäßigkeit beider Pools und legt in Absprache mit dem Gast die Ankunftszeit fest. Die Gäste der Villa verpflichten sich, die Anweisungen des Eigentümers der Villa in Bezug auf die Nutzung des Pools zu befolgen. Ein Schild mit grundlegenden Anweisungen zur Nutzung des Pools ist in unmittelbarer Nähe des Pools sichtbar angebracht. Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr der Gäste der Villa. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in oder in der Nähe des Pools aufhalten. Ohne Genehmigung dürfen die Gäste der Villa die externe Poolausrüstung nicht berühren oder beschädigen oder auf den Poolabdeckungen stehen. Im Falle einer Beschädigung der externen Poolausrüstung oder der Poolabdeckung verpflichtet sich der Villa-Gast, dem Eigentümer der Villa den entstandenen Schaden direkt zu erstatten. Während der Nebensaison besteht die Möglichkeit, dass der Pool nicht benutzbar ist.

        7. Gästen ist es erlaubt, Haustiere in der Villa nach vorheriger Anfrage zu halten, wie auf der Website der Villa angegeben. Die Gäste der Villa sind für die Reinigung nach ihren Haustieren verantwortlich. Haustieren ist es nicht gestattet, die Möbel der Villa zu benutzen, und jeglicher Nachweis der Möbelbenutzung durch Haustiere kann zusätzliche Kosten für die Villa-Gäste verursachen. Haustiere müssen gemäß geltenden Vorschriften gegen Tollwut und alle anderen Krankheiten geimpft sein. Der Eigentümer der Villa übernimmt keine Verantwortung für etwaige Krankheiten oder Verletzungen, die Haustiere während ihres Aufenthalts in der Villa oder auf dem Grundstück der Villa erleiden könnten, noch für allergische Reaktionen der Villa-Gäste, die aufgrund des Haustierbesitzes auftreten könnten. Haustieren ist der Zugang zu den Pools strengstens untersagt.

        8. Das Rauchen in der Villa ist nicht gestattet. Das Rauchen außerhalb der Villa ist erlaubt. Raucher werden gebeten, keine Zigarettenstummel im Hof der Villa zu entsorgen.

        9. Die Abreise eines Gastes aus der Villa vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ohne vorherige Benachrichtigung und Vereinbarung mit dem Villa-Eigentümer erfolgt auf Risiko und Kosten des Villa-Gastes.

        10. Die auf der Website der Villa aufgeführten Unterkunftspreise sind in Euro angegeben.

        Innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum der Anfrage hat der Gast eine Frist zur Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten vertraglich vereinbarten Unterkunftspreises für den reservierten Zeitraum an den Eigentümer der Villa per Banküberweisung.

        Der Rest von 70 % des gesamten vertraglich vereinbarten Unterkunftspreises ist vom Villa-Gast spätestens dreißig (30) Tage nach Beginn der Mietzeit auf das Konto des Villa-Eigentümers zu zahlen, wenn die Zahlung per Banküberweisung oder in bar am Tag erfolgt der Ankunft. Erfolgt die Reservierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, zahlt der Gast der Villa den gesamten Übernachtungspreis auf das Konto des Eigentümers der Villa.Der Eigentümer der Villa kann nicht für die Gebühren anderer Bankinstitute verantwortlich gemacht werden.

        Im Falle einer Stornierung der Reservierung bis zu 60 Tage vor Anreise wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet. Bei einer Stornierung zwischen 59 und 45 Tagen vor Anreise wird die Anzahlung in Höhe von 50 % des geleisteten Zahlungsbetrages zurückerstattet. Bei einer Stornierung zwischen 44 und 30 Tagen vor Anreise werden dem Gast 25 % der Anzahlung zurückerstattet. Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn wird die Anzahlung nicht an den Gast zurückerstattet.Die Zahlung der Anzahlung und des Restbetrags erfolgt per Banküberweisung. Der Villa-Eigentümer kann nicht für Gebühren anderer Bankinstitute haftbar gemacht werden.

        Es wird empfohlen, dass der Gast persönlich eine Reiserücktrittsversicherung abschließt.

        11. Bei der Übergabe stellt der Villa-Eigentümer dem Villa-Gast eine Rechnung für die Miete aus. Die Kosten für Wasser, Strom und Internet sowie Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher, die Endreinigung des Innenbereichs der Villa, die Sauna, die Pool- und Gartenpflege, die Anmeldung des Aufenthalts und die Kurtaxe sind im Mietpreis enthalten.

        12. Der Besitzer der Villa kann nicht für höhere Gewalt (Krieg, Naturkatastrophe, ökologische Katastrophe, Epidemien, Grenzschließungen, Streiks...) haftbar gemacht werden, die zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses nicht vorhersehbar war.

        13. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr stellen alle Villa-Gäste dem Villa-Besitzer ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) oder eine Einwilligung zur Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten für die Zwecke der Gästeanmeldung zur Verfügung. Der Villa-Besitzer darf die personenbezogenen Daten der Villa-Gäste nicht für andere Zwecke verwenden. Nach der Anmeldung der Villa-Gäste ist der Villa-Besitzer verpflichtet, die erhobenen personenbezogenen Daten der Gäste zu vernichten.

        14.Villa-Gäste haben das Recht, eine schriftliche Beschwerde über den bereitgestellten Unterkunftsservice einzureichen. Die schriftliche Beschwerde ist an die E-Mail-Adresse des Villa-Besitzers zu senden: villa.valetis@gmail.com. Der Villa-Besitzer ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beschwerde schriftlich zu antworten.

        4. VERMIETUNGSPROZESS UND ÜBERGABE DER VILLA

        1. Der Vermietungsprozess für die Villa beginnt mit der Reservierung der Villa. 

        Innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum der Anfrage hat der Gast eine Frist zur Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises für den reservierten Zeitraum an den Eigentümer der Villa per Banküberweisung. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Eigentümer der Villa die Anzahlung erhält. Falls die Zahlung nicht innerhalb von zehn (zehn) Tagen ab dem Datum der Reservierung erfolgt, gilt der Mietvertrag als gekündigt und der Eigentümer ist berechtigt, ohne besondere Benachrichtigung des Gastes der Villa einen neuen Mietvertrag abzuschließen Vereinbarung mit einem anderen Gast. Der Eigentümer der Villa ist berechtigt, dem Gast der Villa vor der Beendigung des Mietvertrags eine Benachrichtigung zuzusenden, um ihn an die Zahlungspflicht mit einer angemessenen Frist zu erinnern, auch wenn für ihn keinerlei Verpflichtung besteht.

        Der Villa-Gast zahlt den Restbetrag von 70 % des gesamten vertraglich vereinbarten Unterkunftspreises spätestens dreißig (30) Tage nach Beginn der Mietzeit auf das Konto des Villa-Eigentümers, wenn die Zahlung per Banküberweisung oder in bar am Tag der Ankunft erfolgt. Erfolgt die Reservierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, zahlt der Gast der Villa den gesamten Übernachtungspreis auf das Konto des Eigentümers der Villa. Für alle weiteren Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail villa.valetis@gmail.com.

        2. Durch die Zahlung der Anzahlung für die Reservierung akzeptiert der Gast der Villa bedingungslos diese Mietbedingungen. Nach Erhalt der Anzahlung sendet der Eigentümer der Villa dem Gast eine schriftliche Reservierungsbestätigung per E-Mail. Die Reservierungsbestätigung enthält: die Kontaktdaten des Villa-Eigentümers, die Adresse und Lage der Villa, die Anzahl der Villa-Gäste, die Anzahl der Gäste unter 25 Jahren, die Anzahl der Kinder bis zu 1 Jahr alt, die Anzahl der Haustiere, den Zeitraum der Villa-Reservierung, die Ankunfts- und Abreisezeiten der Villa-Gäste, den Betrag der geleisteten Anzahlung und den Gesamtmietbetrag für den Reservierungszeitraum. Die schriftliche Reservierungsbestätigung zusammen mit diesen Mietbedingungen stellt den Mietvertrag der Villa dar.

        3. Während des Reservierungsprozesses muss der Gast die Anzahl der Haustiere angeben. Die Kosten für die regelmäßige Reinigung in Höhe von 10 Euro pro Haustier und Tag werden dem Gesamtmietpreis der Villa hinzugefügt. Es ist nicht erlaubt, eine größere Anzahl von Haustieren zu halten als die, die in der Reservierungsbestätigung angegeben und aufgeführt ist.

        4. Am Tag der Reservierung muss der Gast der Villa mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn die Mehrheit der Gäste jünger als 25 Jahre alt ist, ist es erforderlich, den Eigentümer der Villa sofort während der Reservierung über die genaue Anzahl der Villa-Gäste und deren Alter zu informieren. In solchen Fällen kann der Eigentümer der Villa vom Gast eine zusätzliche Kaution verlangen, um sich gegen Sachschäden abzusichern, um die Reservierung aufrechtzuerhalten. Der Eigentümer der Villa behält sich das Recht vor, Gruppen von Gästen unter 25 Jahren abzulehnen, wenn er nicht über ihre Ankunft informiert wird. In diesem Fall haben die Gäste der Villa kein Recht auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags.

        5. Die maximale Anzahl von Personen, die sich gleichzeitig in der Villa oder auf dem Grundstück der Villa aufhalten dürfen, beträgt fünf (5). Diese Zahl umfasst keine Kinder unter einem Jahr. Zu keinem Zeitpunkt dürfen sich in der Villa oder auf dem Grundstück der Villa mehr Personen aufhalten, als in der Reservierungsbestätigung angegeben ist. Eine Anfrage zur Änderung der Anzahl der Personen, die in der Villa übernachten, muss spätestens drei (3) Tage vor der Ankunft des Gastes schriftlich per E-Mail an den Villenbesitzer gesendet werden.

        6. Die geplante Ankunftszeit der Gäste in der Villa ist frühestens um 15:00 Uhr Ortszeit. Die geplante Abfahrtszeit der Gäste von der Villa ist spätestens um 10:00 Uhr Ortszeit. Wenn ein Gast nach 20:00 Uhr in der gebuchten Unterkunft ankommt, ist er verpflichtet, die verspätete Ankunft im Voraus anzukündigen. Frühere Anreisen und spätere Abreisen bis zu 3 Stunden vor der offiziellen Zeit werden nicht berechnet. Für Anreisen früher und Abreisen später als 3 bis 10 Stunden nach der offiziellen Zeit fällt ein Zuschlag in Höhe von 50% des Übernachtungspreises an. Für Anreisen früher und Abreisen später als 10 Stunden nach der offiziellen Zeit wird der volle Übernachtungspreis berechnet. Frühere Anreisen und spätere Abreisen sind nur an Tagen möglich, an denen keine anderen Gäste abreisen/anreisen, und werden individuell mit dem Villenbesitzer vereinbart.

        7. Der Villa-Besitzer begrüßt die Gäste zur Übergabe der Villa und zum Gästeanmeldeprozess. Während der Übergabe der Villa ist der Gast verpflichtet, dem Villa-Besitzer einen gültigen Ausweis zur Gästeanmeldung vorzulegen. Die Übergabe der Villa erfolgt nur, wenn der volle Mietbetrag bezahlt wurde und eine Kaution von 500,00 Euro hinterlegt wurde. Die Kaution dient als Versicherung gegen Schäden am Eigentum des Eigentümers. Der Villa-Besitzer erstattet dem Gast bei der Abreise den vollen Kautionbetrag, wenn während ihres Aufenthalts kein Schaden am Eigentum des Eigentümers entstanden ist. Falls der Gast Schäden am Eigentum verursacht, kann der Villa-Besitzer die entstandenen Schäden von der Kaution abziehen. Übersteigen die Schäden den Betrag der Kaution, hat der Villa-Besitzer das Recht, den verbleibenden Betrag in bar vom Gast vor Ort zu verlangen. Bei einer späteren Abreise als vereinbart verpflichtet sich der Gast, alle zusätzlichen Kosten vor Ort in bar zu bezahlen.

        5. STORNIERUNG DES MIETVERTRAGS

        1. Der Villa-Gast kann den Mietvertrag für die Villa nur schriftlich per E-Mail beim Villa-Besitzer kündigen, ohne verpflichtet zu sein, einen bestimmten Grund für die Kündigung anzugeben. Die Kündigung des Mietvertrags für die Villa gilt ab dem Tag, an dem der Villa-Besitzer den Eingang einer solchen Kündigung bestätigt.

         Im Falle einer Stornierung der Reservierung bis zu 60 Tage vor Anreise wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet. Bei einer Stornierung zwischen 59 und 45 Tagen vor Anreise wird die Anzahlung in Höhe von 50 % des geleisteten Zahlungsbetrages zurückerstattet. Bei einer Stornierung zwischen 44 und 30 Tagen vor Anreise werden dem Gast 25 % der Anzahlung zurückerstattet. Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn wird die Anzahlung nicht an den Gast zurückerstattet.

        In allen anderen Fällen von Stornierung und Nichtanreise wird die Anzahlung nicht erstattet. Villa-Gästen wird empfohlen, persönlich eine Stornierungsversicherung abzuschließen. Wenn der Villa-Gast für denselben Zeitraum und unter denselben Bedingungen einen anderen Gast als Ersatz findet, überträgt der Villa-Besitzer den Mietvertrag für die Villa nach schriftlichem Erhalt der erforderlichen Daten über den neuen Villa-Gast. In diesem Fall sendet der Villa-Besitzer eine schriftliche Reservierungsbestätigung an den neuen Villa-Gast. Der Villa-Besitzer behält den bereits vom ersten Gast gezahlten Mietbetrag ein. Der neue Gast ist verpflichtet, den verbleibenden Mietbetrag bis zur vollen Höhe zu bezahlen, sofern er existiert.

        2. Der Villa-Besitzer kann den Mietvertrag mit dem Villa-Gast kündigen, falls:

        • die Villa-Gäste sich nicht an die Regeln der Hausordnung und diese Mietbedingungen halten,

        • der Villa-Gast die Zahlungen nicht innerhalb der in diesen Mietbedingungen festgelegten Fristen leistet, 

        • die Villa-Gäste durch Fahrlässigkeit Schäden am Eigentum der Villa oder am Anwesen der Villa verursachen, 

        • die Villa-Gäste den Anweisungen des Villa-Besitzers nicht folgen und die Bestimmungen dieser Mietbedingungen für die Nutzung des Pools und der Poolausrüstung nicht einhalten, 

        • alle Villa-Gäste dem Villa-Besitzer bei der Übergabe für den vorgeschriebenen Gästeanmeldeprozess kein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) vorlegen, 

        • ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers mehr Gäste in der Villa oder auf dem Anwesen der Villa bleiben als vorgeschrieben, 

        • die Villa-Gäste den Villa-Besitzer nicht im Voraus per E-Mail schriftlich darüber informiert haben, dass es sich um eine Gruppe von Gästen unter 25 Jahren handelt, 

        • die Mehrheit der Villa-Gäste unter 25 Jahre alt ist und keinen zusätzlichen Betrag für eine Kaution zur Deckung von Schäden am Eigentum des Villa-Besitzers zahlen möchte, 

        • der Villa-Gast Haustiere ohne vorherige Benachrichtigung und Genehmigung des Villa-Besitzers und ohne Nachweis der Impfung der Haustiere gegen Tollwut und andere Krankheiten gemäß geltenden Vorschriften mitbringt, 

        • die Villa-Gäste die öffentliche Ordnung und den Frieden stören oder Warnungen des Villa-Besitzers ignorieren, die Störung der öffentlichen Ordnung und des Friedens einzustellen, 

        • Gäste in der Villa rauchen,

        • Ereignisse höherer Gewalt eintreten, die in diesen Mietbedingungen beschrieben sind.

        6. ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

        1. Besondere Anfragen, die nicht im Mietpreis der Villa enthalten sind (wie z.B. die Bestellung von Lebensmitteln, Speisen und Getränken, Kochdiensten usw.), sollten vom Villa-Gast rechtzeitig schriftlich per E-Mail an den Villa-Besitzer übermittelt werden. Wenn möglich, wird der Villa-Besitzer die besonderen Anfragen des Villa-Gastes persönlich oder über Dritte erfüllen.

        2. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Mietbedingungen ist der Villa-Besitzer berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wobei der Villa-Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Unterkunftspreises beim Villa-Besitzer hat. Die Kündigung des Mietvertrags der Villa tritt sofort in Kraft, ohne Kündigungsfrist. Die Villa-Gäste sind verpflichtet, die Villa sofort dauerhaft zu verlassen.

        3. Die unbefugte Nutzung von auf der Website der Villa veröffentlichten Daten, auch teilweise, ist gesetzlich verboten und stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.

        4. Die Hausordnung und diese Mietbedingungen sind auf der Website der Villa in kroatisch, englisch, deutsch und italienisch veröffentlicht. Im Falle von Zweifeln an der Auslegung hat die kroatische Version Vorrang.

        5. Im Falle eines vertraglichen Streits werden die Vertragsparteien versuchen, alle Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen. Andernfalls wird die Zuständigkeit des Gerichts in Rovinj und die Anwendung kroatischen Rechts vereinbart.